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AGB

THIS IS BLOOM OG – Videoproduktion, Fotografie, Drohne & FPV, Kreative Konzeption, Grafikdesign, Markenentwicklung, Website-Erstellung. Pfarrgasse 5a, 4600 Wels, Österreich. UID-Nr.: ATU82818649, FN 668092p, Firmenbuchgericht: Landesgericht Wels. Gesellschafter: Simon Rauch & Oliver Schatzberger. Behörde gem. ECG: Magistrat der Stadt Wels. Stand: April 2026.

1. Geltung und Vertragsabschluss

1.1 Die This is Bloom OG (im Folgenden „Agentur“) erbringt ihre Leistungen – insbesondere Videoproduktion, Fotografie, Drohnen- und FPV-Aufnahmen, Grafikdesign, Website-Erstellung sowie kreative Konzeption und Markenentwicklung – ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehungen mit Unternehmern anwendbar (B2B).

1.2 Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen sowie ergänzende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden.

1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Die Agentur widerspricht AGB des Kunden ausdrücklich.

1.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Änderung wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte.

1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt.

1.6 Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.

1.7 Auftragserteilung und Vertragsabschluss. Ein Auftrag gilt als verbindlich erteilt, sobald der Kunde das Angebot der Agentur schriftlich bestätigt (z. B. per E-Mail, Unterschrift oder digitale Freigabe). Mit Zugang der schriftlichen Auftragserteilung beim Kunden gilt der Vertrag als geschlossen. Die Agentur ist ab diesem Zeitpunkt berechtigt, mit der Projektplanung und Vorproduktion zu beginnen sowie – bei Erreichen der Schwelle gem. Punkt 10.2 – die Anzahlungsrechnung auszustellen. Eine mündliche Auftragserteilung entfaltet erst mit schriftlicher Bestätigung durch die Agentur rechtliche Wirkung.

1.8 AGB-Hinweis in Angeboten. Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der This is Bloom OG. Diese sind auf thisisbloom.at jederzeit abrufbar und wurden dem Kunden vor Vertragsabschluss zur Kenntnis gebracht. Mit Auftragserteilung bestätigt der Kunde, von den AGB Kenntnis genommen zu haben und diese als Vertragsbestandteil anzuerkennen.

1.9 Ansprechpartner. Verbindliche Erklärungen (Aufträge, Freigaben, Änderungswünsche, Kündigungen) können nur von den jeweils namentlich benannten Ansprechpartnern beider Seiten wirksam abgegeben werden. Die Agentur haftet nicht für nicht bevollmächtigten Personen der Agentur nicht.

1.10 Ablehnungsrecht. Die Agentur ist berechtigt, Aufträge abzulehnen oder laufende Projekte abzubrechen, sofern deren Inhalt oder die Weisung des Kunden gegen gesetzliche Bestimmung, Rechte Dritter oder die guten Sitten verstößt. Die Agentur ist nicht verpflichtet, Weisungen des Kunden auszuführen, die gegen geltendes Recht verstoßen. In solchen Fällen hat der Kunde die bis zum Abbruch erbrachten Leistungen vollständig zu vergüten.

2. Leistungsumfang und Auftragsabwicklung

2.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot, einer Auftragsbestätigung sowie einem allfälligen Briefingprotokoll. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhalts bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegebenen Rahmens besteht bei der Auftragserfüllung Gestaltungsfreiheit der Agentur.

2.2 Alle Leistungen der Agentur (insbesondere Rohschnitte, Zwischenschnitte, Farbkorrekturen, Entwürfe, Grafikvorlagen und digitale Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen fünf Werktagen ab Eingang freizugeben. Mit Freigabe bzw. mangels rechtzeitiger Mängelrüge gilt die Leistung als abgenommen.

2.3 Der Kunde stellt der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen, Unterlagen und Materialien zur Verfügung, die für die Leistungserbringung erforderlich sind (z. B. Logos, Schriften, Markenrichtlinien, Texte, Musikwünsche). Der Kunde trägt den Aufwand, der durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben entsteht.

2.4 Zusätzliche Leistungen und Änderungswünsche (Change Requests) außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs werden gesondert verrechnet. Die Agentur weist den Kunden auf die entstehenden Mehrkosten hin. Der Kunde erteilt seine Zustimmung schriftlich.

2.5 Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos, Musikstücke, Texte etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Leistungsschutz- oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass diese frei von Rechten Dritter sind. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos.

2.6 Eine dauerhafte elektronische Archivierung von Projektdaten, Rohmaterial oder Schnittdateien wird von der Agentur nicht gewährleistet. Der Kunde ist selbst für die Sicherung der gelieferten Endprodukte verantwortlich.

3. Videoproduktion – Besondere Bestimmungen

Dieser Abschnitt gilt ergänzend für sämtliche Leistungen im Bereich Videoproduktion, Imagefilm, Social-Media-Content, Event- und Dokumentationsfilm sowie Drohnen- und FPV-Aufnahmen.

3.1 Produktionsphasen. Die Videoproduktion gliedert sich grundsätzlich in drei Phasen: (a) Vorproduktion (Konzeption, Storyboard, Drehbuch, Planung, Locationscout, Castingkoordination), (b) Produktion (Dreh, Tonaufnahme, Drohnenbefliegung) und (c) Postproduktion (Schnitt, Farbkorrektur, Tonmix, Grafik/Animation, Untertitel, Export). Leistungen außerhalb der vereinbarten Phasen werden gesondert verrechnet.

3.2 Briefing und Freigabe. Vor Produktionsbeginn findet ein verbindliches Briefinggespräch statt. Das daraus resultierende Briefingprotokoll bzw. das Storyboard gilt als Leistungsgrundlage. Abweichungen vom freigegebenen Konzept während oder nach dem Dreh berechtigen die Agentur, zusätzlichen Aufwand gesondert zu verrechnen.

3.3 Drehtage und Überschreitungen. Vereinbarte Drehtage und -zeiten sind verbindlich. Überschreitungen des vereinbarten Zeitrahmens, die nicht von der Agentur zu vertreten sind (z. B. verspätete Bereitstellung von Personen, Locations oder Materialien durch den Kunden), werden als zusätzlicher Aufwand zum marktüblichen Stundensatz verrechnet.

3.4 Korrekturschleifen. Im vereinbarten Honorar ist grundsätzlich eine (1) Korrekturschleife pro Projekt enthalten, sofern im Angebot nicht explizit anderes festgehalten ist. Eine Korrekturschleife umfasst zusammengefasste, schriftlich übermittelte Änderungswünsche zu einem Schnittstand. Jede weitere Korrekturschleife sowie grundlegende konzeptionelle Änderungen nach Freigabe des Rohschnitts werden gesondert verrechnet.

3.5 Tonaufnahmen und Musik. Werden Musikstücke, Jingles oder sonstige Tondokumente verwendet, ist der Kunde für die Einholung aller erforderlichen Nutzungsrechte (GEMA, AKM, sonstige Verwertungsgesellschaften) verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde. Die Agentur empfiehlt lizenzfreie Musik (Royalty Free); entsprechende Lizenzkosten werden weitergegeben. Die Agentur übernimmt keine Haftung für Ansprüche aus nicht geklärten Musikrechten.

3.6 Darstellende Personen (Talent). Der Kunde ist verantwortlich für die Einholung sämtlicher Einwilligungen darstellender Personen (Modell- und Fotoerlaubnisverträge, Einwilligungen gem. DSGVO). Stellt die Agentur auf Wunsch des Kunden Darsteller:innen, werden entsprechende Honorare und Nebenkosten weitergegeben. Die Agentur übernimmt keine Haftung für nachträglichen Widerruf von Einwilligungen.

3.7 Locations. Die Genehmigung und Buchung von Drehlokationen obliegt, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde, dem Kunden. Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Entstehen der Agentur durch fehlende Genehmigungen Mehraufwände oder Produktionsausfälle, hat der Kunde diese zu tragen.

3.8 Drohnen- und FPV-Aufnahmen. Drohnen- und FPV-Aufnahmen werden ausschließlich auf Basis der jeweils gültigen luftfahrtrechtlichen Vorschriften (insbesondere EU-Drohnenverordnung 2019/945 und 2021/664) durchgeführt. Die Agentur stellt sicher, dass Piloten über die erforderlichen Qualifikationen und Versicherungen verfügen. Behördliche Genehmigungskosten werden gesondert verrechnet. Bei behördlicher Versagung der Genehmigung entsteht kein Schadenersatzanspruch des Kunden.

3.9 Rohmaterial. Das bei der Produktion entstehende Rohmaterial (Footage, Audiodateien, Projektdaten) verbleibt im Eigentum der Agentur und wird grundsätzlich nicht herausgegeben, sofern nicht schriftlich anderes vereinbart und gesondert vergütet wurde. Die Aufbewahrungsdauer beträgt 90 Tage nach Projektabschluss; danach kann es ohne Rücksprache gelöscht werden.

3.10 Lieferformate. Die Agentur liefert das fertige Video in den im Angebot definierten Formaten (z. B. MP4, H.264/H.265, ProRes). Zusätzliche Exportformate oder Masterdateien in verlustfreier Qualität werden gesondert verrechnet. Die Lieferung erfolgt digital per Download-Link oder auf einem Datenträger (Kosten zu Lasten des Kunden).

3.11 Technische Unwägbarkeiten. Die Agentur übernimmt keine Haftung für technische Beeinträchtigungen außerhalb ihres Einflussbereichs (z. B. Wetterbedingungen, elektromagnetische Störquellen, unzureichende Lichtverhältnisse, technische Ausfälle von Geräten Dritter). Die Agentur setzt professionelles Equipment ein und bemüht sich um die bestmögliche Aufnahmequalität.

4. Fotoproduktion – Besondere Bestimmungen

Dieser Abschnitt gilt ergänzend für sämtliche Leistungen im Bereich Fotografie, Reportage, Produkt- und Eventfotografie sowie Portraitfotografie.

4.1 Umfang und Bildauswahl. Der im Angebot vereinbarte Lieferumfang (Anzahl bearbeiteter Bilder) gilt als verbindlich. Die Agentur trifft die Bildauswahl nach professionellen Kriterien. Ein Anspruch auf Herausgabe von Ausschussbildern besteht nicht, sofern nicht schriftlich anderes vereinbart wurde.

4.2 Bildbearbeitung. Im vereinbarten Honorar enthaltene Bildbearbeitung umfasst grundsätzlich Farbkorrektur, Belichtungsanpassung und Zuschnitt. Aufwendige Compositing-Arbeiten, Hintergrundfreistellungen oder Bildmontagen werden gesondert verrechnet, sofern nicht explizit vereinbart.

4.3 Abgabeformat. Fotos werden in gängigen digitalen Formaten (JPEG, PNG) in der vereinbarten Auflösung geliefert. Die Herausgabe von RAW-Dateien ist nicht Vertragsbestandteil und wird gesondert vereinbart und vergütet.

4.4 Einwilligungen abgebildeter Personen. Der Kunde ist verantwortlich für die Einholung der Einwilligungen aller abgebildeten Personen zur Nutzung der Bilder im vereinbarten Verwendungszweck. Die inhaltliche Verantwortung und Unterzeichnung von Einwilligungserklärungen verbleiben beim Kunden.

4.5 Nachbearbeitung durch den Kunden. Der Kunde ist nicht berechtigt, die gelieferten Fotos ohne schriftliche Zustimmung der Agentur künstlerisch so zu verändern, dass das Gesamtbild wesentlich verfälscht wird (insbesondere durch KI-Bearbeitung, Filter oder Montagen). Technische Anpassungen für Publikationszwecke sind zulässig.

4.6 Wetterbedingungen bei Außenaufnahmen. Bei Außenshootings liegt das Risiko widriger Wetterbedingungen beim Kunden. Muss ein Shooting aus Gründen, die die Agentur nicht zu vertreten hat, abgebrochen oder verschoben werden, hat der Kunde den bis dahin angefallenen Aufwand der Agentur zu vergüten.

5. Social-Media-Kanäle

5.1 Die Agentur weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von Social-Media-Plattformen (z. B. Instagram, Facebook, TikTok, YouTube, LinkedIn) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Inhalte und Werbeanzeigen aus beliebigem Grund abzulehnen, zu entfernen oder zu sperren.

5.2 Die Agentur kann nicht dafür einstehen, dass beauftragte Inhalte jederzeit abrufbar sind. Werden Inhalte grundlos oder aufgrund einer Drittbeschwerde entfernt, ist der Kunde nicht berechtigt, die Agentur dafür in Anspruch zu nehmen.

5.3 Plattformspezifische Formatvorgaben (z. B. Auflösung, Dauer, Seitenverhältnis) sind im Briefing vom Kunden anzugeben. Änderungen an bereits gelieferten Dateien aufgrund von Plattform-Updates werden gesondert verrechnet.

5.4 Die Agentur ist verpflichtet, an der Aufklärung von Beschwerden Dritter mitzuwirken und sämtliche Nutzungsbedingungen der Plattformanbieter einzuhalten.

6. Konzept- und Ideenschutz / Präsentationen

6.1 Lädt der potenzielle Kunde die Agentur zur Erstellung eines Konzepts (inkl. Storyboard, Treatment oder Präsentation) ein und kommt die Agentur dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrags nach, entsteht zwischen beiden Parteien ein Pitching-Vertrag, dem diese AGB zugrunde liegen.

6.2 Präsentationsleistungen der Agentur sind grundsätzlich honorarpflichtig. Die Agentur ist berechtigt, für jede auf Einladung erbrachte Präsentation ein angemessenes Honorar in Rechnung zu stellen, unabhängig davon, ob es in der Folge zu einem Hauptauftrag kommt.

6.3 Konzepte, Storyboards, Treatments und Präsentationsunterlagen verbleiben im Eigentum der Agentur. Sprachliche, grafische und filmkonzeptionelle Teile, die Werkhöhe erreichen, unterliegen dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes.

6.4 Werberelevante Ideen ohne Werkhöhe (z. B. Claim-Ideen, Regieanweisungen, Bildsprache-Konzepte) sind geschützt, sofern sie eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben.

6.5 Der potenzielle Kunde verpflichtet sich, diese Ideen nicht ohne Abschluss eines Hauptvertrags wirtschaftlich zu verwerten. Ist er der Meinung, eine präsentierte Idee bereits vorher gekannt zu haben, hat er dies der Agentur binnen 14 Tagen schriftlich unter Beweismitteln mitzuteilen.

7. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

7.1 Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, Leistungen selbst zu erbringen oder sich sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen (z. B. Tontechnik, Sprecheragenturen, Animationsstudios, Darsteller:innen, Locationagenturen).

7.2 Die Beauftragung Dritter erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, letzteres nach vorheriger Information. Die Agentur wählt Dritte sorgfältig aus und achtet auf deren fachliche Qualifikation.

7.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Dies gilt auch im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund.

7.4 Wird bei Agenturverträgen ein Fremdauftrag über die Agentur abgewickelt, erhält diese für die Projektkoordination ein Honorar von 17,65 % (netto) des über sie abgewickelten Fremdauftragsvolumens.

8. Termine und Produktionsplanung

8.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten und von der Agentur zu bestätigen.

8.2 Terminverschiebungen durch den Kunden sind mindestens 5 Werktage vor dem vereinbarten Dreh- oder Lieferdatum schriftlich mitzuteilen. Bei kürzerfristiger Absage oder Verschiebung ist die Agentur berechtigt, bereits angefallene Planungs- und Vorbereitungskosten (z. B. gebuchte Dritte, Reisekosten, Equipmentbuchungen) vollständig zu verrechnen.

8.3 Bei Absage eines Drehtermins weniger als 48 Stunden vor Drehbeginn ist die Agentur berechtigt, 50 % des vereinbarten Tageshonorars als Ausfall-Pauschale zu verrechnen.

8.4 Verzögert sich die Leistung aus Gründen, die die Agentur nicht zu vertreten hat, verlängern sich die Fristen entsprechend. Höhere Gewalt umfasst insbesondere Streiks, Cyberangriffe, behördliche Verbote, Naturkatastrophen und Pandemien. Die betroffene Partei weist das Vorliegen des Hinderungsgrunds nach; Fristen verlängern sich um die Dauer der Verzögerung. Bei mehr als zweimonatiger Verzögerung sind beide Parteien zum Rücktritt berechtigt.

8.5 Befindet sich die Agentur in Verzug, kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Agentur schriftlich eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche wegen Verzugs sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

9. Vorzeitige Auflösung

9.1 Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufzulösen, insbesondere wenn (a) die Leistungserbringung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen unmöglich wird; (b) der Kunde gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt; (c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Verlangen weder Vorauszahlungen leistet noch eine taugliche Sicherheit stellt.

9.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund aufzulösen, wenn die Agentur fortgesetzt trotz schriftlicher Abmahnung mit angemessener Nachfrist von mindestens 14 Tagen gegen wesentliche Vertragsbestimmungen verstößt.

9.3 Im Falle der vorzeitigen Auflösung hat der Kunde die bis dahin erbrachten Leistungen (inkl. Planungsaufwand, Drehvorbereitung, bereits bearbeitetes Material) anteilig zu vergüten. Bereits veranlasste Fremdleistungen sind vollständig zu erstatten.

10. Honorar und Zahlungsmodalitäten

Aufträge ab € 5.000,00 (netto): 1/3 des Gesamthonorars bei Auftragserteilung (Anzahlung), 2/3 nach vollständiger Lieferung. Die Produktion beginnt erst nach Eingang der Anzahlung.

10.1 Der Honoraranspruch der Agentur entsteht für jede einzelne Leistung mit deren Erbringung. Die Agentur ist jederzeit berechtigt, zur Deckung ihres Aufwands Zwischenabrechnungen, Vorschüsse oder Akontozahlungen zu verlangen.

10.2 Ab einem Auftragsvolumen von € 5.000,00 (netto) gelten folgende verbindliche Zahlungsmodalitäten: (a) Ein Drittel (1/3) des Gesamthonorars ist mit schriftlicher Auftragserteilung gem. Punkt 1.7 als Anzahlung sofort fällig – die Agentur ist mit Zugang der Auftragserteilung berechtigt, diese Anzahlungsrechnung unverzüglich auszustellen; (b) die verbleibenden zwei Drittel (2/3) des Gesamthonorars sind nach vollständiger Erbringung und Lieferung der vereinbarten Leistungen fällig. Die Agentur ist berechtigt, mit der Leistungserbringung erst nach vollständigem Eingang der Anzahlung zu beginnen.

10.3 Bei Aufträgen unter € 5.000,00 (netto) ist das Honorar mit Rechnungserhalt nach Lieferung der Leistung fällig, sofern nicht im Einzelfall abweichende Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden.

10.4 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Einzelfallvereinbarung hat die Agentur Anspruch auf ein marktübliches Honorar.

10.5 Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Zusätzliche Drehtage, Korrekturschleifen über die vereinbarte Anzahl hinaus, Reise- und Übernachtungskosten, Equipmentmieten sowie Set- und Locationkosten sind gesondert zu vergüten, sofern nicht explizit inkludiert.

10.6 Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich. Überschreiten die tatsächlichen Kosten die schriftlich veranschlagten um mehr als 15 %, weist die Agentur den Kunden darauf hin. Die Überschreitung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen schriftlich widerspricht und kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Überschreitungen bis 15 % gelten von vornherein als genehmigt.

10.7 Bricht der Kunde einen Auftrag einseitig ab, sind alle bis dahin erbrachten Leistungen vollständig zu vergüten. Darüber hinaus steht der Agentur das gesamte vereinbarte Honorar abzüglich der ersparten Aufwendungen zu (§ 1168 ABGB). Bereits geleistete Teilzahlungen werden auf die Gesamtforderung angerechnet, nicht erstattet.

10.8 Der angemessene Aufwand für Leistungen (z. B. Kostenvoranschläge, Konzeptarbeiten, Location-Scouting) ist auf erste Anfrage auch dann zu ersetzen, sofern der in Aussicht genommene Auftrag schlussendlich nicht erteilt wird.

11. Zahlung und Zahlungsverzug

11.1 Rechnungen der Agentur sind binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden.

11.2 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte. Der Kunde verpflichtet sich, der Agentur die Kosten zweier Mahnschreiben (je mind. € 25,00) sowie eines Mahnschreibens eines beauftragten Rechtsanwalts zu ersetzen.

11.3 Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, (a) laufende Leistungen einzustellen, (b) fertiggestellte Videodateien, Bildmaterialien und sonstige Lieferungen zurückzuhalten sowie (c) vereinbarte Termine zu verschieben – ohne dass dem Kunden daraus Ansprüche (insbesondere auf Schadenersatz oder Vertragsauflösung) entstehen. Die Verpflichtung des Kunden zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.

11.4 Im Falle des Zahlungsverzugs kann die Agentur sämtliche im Rahmen anderer Verträge mit dem Kunden erbrachten Leistungen sofort fällig stellen (Terminverlust).

11.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

12. Eigentums- und Urheberrecht

12.1 Alle Leistungen der Agentur – insbesondere Videofilme, Filmmaterial, Schnittversionen, Fotos, Grafiken, Animationen, Ton-Kompositionen, Texte, Storyboards und Konzepte – bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars inklusive aller Nebenkosten im Eigentum der Agentur und können jederzeit zurückverlangt werden.

12.2 Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars erwirbt der Kunde das einfache, nicht-exklusive Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck und das vereinbarte Nutzungsgebiet (mangels Vereinbarung: Österreich). Insbesondere umfasst das Nutzungsrecht keine entgeltliche Verbreitung (Paid Media) – insbesondere keine Nutzung für Meta Ads, YouTube Ads oder sonstige bezahlte Kampagnen – sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

12.3 Eine Veränderung des Verwendungszwecks oder eine Ausweitung des Nutzungsgebiets bedarf der schriftlichen Zustimmung der Agentur und einer gesonderten Honorarvereinbarung. Exklusive oder übertragbare Nutzungsrechte werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung und entsprechend höherem Honorar eingeräumt.

12.4 Änderungen oder Bearbeitungen von Agenturleistungen – insbesondere Schnitte, Neukompositionen, Überlagerungen mit fremdem Material, Re-Edits oder KI-basierte Bearbeitungen – sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Agentur und, soweit urheberrechtlich geschützt, des Urhebers zulässig. Die Herausgabe von Quelldateien (Schnittprojekte, After Effects Comps etc.) ist nicht Vertragsbestandteil. Nimmt der Kunde ohne Zustimmung KI-gestützte Änderungen vor (z. B. Deepfakes, synthetische Spracherzeugung), trägt er die volle Haftung für daraus entstehende Schäden und Ansprüche Dritter.

12.5 Die Nutzung von Agenturleistungen für Trainingsdaten von KI-Systemen, für automatisiertes maschinelles Lernen oder für das Training generativer Modelle ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Agentur ausdrücklich untersagt.

12.6 Im ersten Jahr nach Vertragsende ist für die weitere Nutzung von Agenturleistungen die volle vereinbarte Agenturvergütung zu entrichten, im zweiten Jahr die Hälfte, im dritten Jahr ein Viertel. Ab dem vierten Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr geschuldet.

12.7 Bei unberechtigter Nutzung von Agenturleistungen steht der Agentur ein angemessenes Zusatzhonorar zu, mindestens jedoch in Höhe von 17,65 % des vom Kunden für die Verbreitung bzw. Veröffentlichung der betreffenden Werbemittel eingesetzten Medienbudgets, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

13. Kennzeichnung und Referenz

13.1 Die Agentur ist berechtigt, auf allen veröffentlichten Video- und Fotoproduktionen auf ihre Urheberschaft hinzuweisen (z. B. durch Namensnennung, Logo oder Link), ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht. Der Kunde kann dieses Recht schriftlich und aus sachlichem Grund widerrufen.

13.2 Die Agentur ist – vorbehaltlich des jederzeit möglichen schriftlichen Widerrufs des Kunden – berechtigt, fertiggestellte Produktionen als Referenz auf eigenen Plattformen (Website, Social Media, Showreel, Präsentationen) zu veröffentlichen, sofern keine ausdrückliche Vertraulichkeitsvereinbarung entgegensteht.

14. Gewährleistung

14.1 Allfällige Mängel sind unverzüglich, jedenfalls innerhalb von fünf Werktagen nach Lieferung/Leistung, schriftlich unter genauer Beschreibung anzuzeigen. Andernfalls gilt die Leistung als abgenommen und Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.

14.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge hat der Kunde Anspruch auf Verbesserung. Die Agentur behebt Mängel in angemessener Frist. Sie ist berechtigt, die Verbesserung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden ist; in diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu.

14.3 Die rechtliche Überprüfung der Leistungen – insbesondere in wettbewerbs-, marken- und urheberrechtlicher Hinsicht – obliegt dem Kunden. Die Agentur ist nur zu einer Grobprüfung verpflichtet und haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

14.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung (§ 933 ABGB). Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen behaupteter Mängel zurückzuhalten; ein Zurückbehaltungsrecht entsteht erst nach Ablauf einer der Agentur gesetzten schriftlichen Nachfrist von mindestens 14 Tagen.

15. Haftung

15.1 Die Haftung der Agentur für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten handelt. In diesen Fällen ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

15.2 Die Agentur haftet nicht für Ansprüche Dritter (z. B. aus Persönlichkeitsrechten, Urheberrechten oder Datenschutz), die aufgrund von Materialien oder Anweisungen des Kunden entstehen. Der Kunde hält die Agentur in solchen Fällen schad- und klaglos.

15.3 Die Agentur haftet nicht für den Erfolg von Marketingmaßnahmen, das Erreichen bestimmter Reichweiten, Klickzahlen oder Conversion-Ziele.

15.4 Schadenersatzansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber in drei Jahren ab der Verletzungshandlung. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert des zugrundeliegenden Vertrags begrenzt.

16. Versicherungen

16.1 Die Agentur unterhält eine betriebliche Haftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme für Schäden, die im Rahmen ihrer Leistungserbringung entstehen.

16.2 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Kunde für die Versicherung von Locations, bereitgestellten Gegenständen, technischen Einrichtungen sowie eingesetzten Personen (z. B. Darsteller:innen) verantwortlich.

16.3 Für Verlust oder Beschädigung von durch den Kunden bereitgestellten Materialien, Gegenständen oder Daten haftet die Agentur nur im Rahmen der Haftungsbestimmungen gem. Punkt 15 dieser AGB.

17. Datenschutz und Geheimhaltung

17.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich wechselseitig, alle ihnen zugänglichen Unterlagen und Informationen des jeweils anderen Vertragspartners streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

17.2 Die Agentur verpflichtet sich zur umfassenden Geheimhaltung sämtlicher im Rahmen des Auftragsverhältnisses übermittelter Daten sowie zur Einhaltung der DSGVO (Privacy by Design, Privacy by Default gem. Art. 25 DSGVO). Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gem. Art. 28 DSGVO wird als Standardvereinbarung als Anlage beigefügt und gilt für alle Auftragsverhältnisse, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden.

17.3 Werden im Zuge von Produktionen personenbezogene Daten (z. B. Bildmaterial von Personen) verarbeitet, verpflichten sich beide Parteien zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Personenbezogene Projektdaten werden spätestens 5 Jahre nach Projektabschluss gelöscht, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

17.4 Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass für die Verarbeitung und Veröffentlichung von Personenbildnissen die erforderlichen Einwilligungen vorliegen.

17.5 Die Datenschutzerklärung der Agentur gem. Art. 13 und 14 DSGVO ist auf thisisbloom.at abrufbar.

18. Website- und Digitale Leistungen – Besondere Bestimmungen

Dieser Abschnitt gilt ergänzend zu allen übrigen AGB-Bestimmungen für sämtliche Leistungen im Bereich Website-Erstellung, Landingpages, Online-Shops, Web-Applikationen sowie ganzheitliche Markenentwicklung und digitales Design.

18.1 Leistungsumfang und Pflichtenheft. Der Umfang der zu erbringenden Website-Leistungen (Design, Entwicklung, Inhalte, Funktionen, Plattform) wird im Angebot bzw. Pflichtenheft verbindlich festgelegt. Änderungen des Leistungsumfangs nach Projektstart bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und werden als Change Request gem. Punkt 2.4 gesondert verrechnet. Leistungen, die im Angebot nicht ausdrücklich enthalten sind (z. B. SEO-Optimierung, Mehrsprachigkeit, Shop-Funktionen, Schnittstellen zu Drittsystemen), gelten nicht als vereinbart.

18.2 Plattformwahl und Drittanbieter. Die Agentur empfiehlt auf Basis der Projektanforderungen eine geeignete Plattform (z. B. Squarespace, WordPress, Wix, Webflow oder individuelle Entwicklung). Kosten für Lizenzen, Hosting, Domains, Plugins, Themes oder sonstige Drittanbieter-Dienste werden zusätzlich verrechnet bzw. direkt vom Kunden getragen, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart. Die Agentur übernimmt keine Haftung für Änderungen, Ausfälle oder Preiserhöhungen seitens der Plattformanbieter.

18.3 Inhalte und Materialien. Der Kunde stellt der Agentur rechtzeitig und vollständig alle benötigten Inhalte zur Verfügung (Texte, Bilder, Logos, Videos, Produktdaten, etc.). Verzögerungen durch spät gelieferte oder fehlerhafte Inhalte gehen zu Lasten des Kunden und können zu Mehrkosten und Terminverschiebungen führen. Der Kunde garantiert, dass alle übergebenen Inhalte frei von Rechten Dritter sind und deren Nutzung auf der Website rechtlich zulässig ist.

18.4 Freigabeprozess. Die Agentur präsentiert die Website in definierten Projektphasen (z. B. Design-Entwurf, Entwicklungsversion, finale Version) zur Freigabe. Der Kunde ist verpflichtet, jede Phase binnen fünf Werktagen zu prüfen und freizugeben oder begründete Änderungswünsche schriftlich mitzuteilen. Mit Freigabe einer Phase gilt diese als abgenommen. Nach Freigabe der finalen Version und Live-Schaltung erbrachte Änderungswünsche werden als neue Leistung verrechnet.

18.5 Korrekturschleifen. Im vereinbarten Honorar sind grundsätzlich zwei (2) Korrekturschleifen pro Designphase enthalten, sofern im Angebot nicht explizit anderes vereinbart. Jede weitere Korrekturschleife oder grundlegende konzeptionelle Änderung nach erfolgter Freigabe wird gesondert verrechnet.

18.6 Rechtliche Inhalte und Impressumspflicht. Die Agentur kann auf Wunsch Impressum, Datenschutzerklärung und Cookie-Hinweise als Basisvorlage erstellen. Diese Vorlagen stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Überprüfung durch einen Rechtsanwalt. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass die rechtlichen Pflichtangaben auf seiner Website vollständig, korrekt und aktuell sind (insbesondere Impressum gem. ECG, Datenschutzerklärung gem. DSGVO, Cookie-Einwilligung gem. TKG). Die Agentur übernimmt keine Haftung für Rechtsverstöße aufgrund unvollständiger oder veralteter rechtlicher Inhalte.

18.7 DSGVO-Konformität. Die Agentur bemüht sich, technische Datenschutzanforderungen (z. B. Cookie-Banner, Kontaktformulare mit DSGVO-Hinweis, SSL-Verschlüsselung) im Rahmen des Projekts zu berücksichtigen. Die vollständige DSGVO-Konformität der Website liegt in der Verantwortung des Kunden. Bei Bedarf empfiehlt die Agentur die Einbindung eines Datenschutzbeauftragten oder Rechtsanwalts.

18.8 Drittanbieter-Tools und Schnittstellen. Die Integration von Drittanbieter-Diensten (z. B. Google Analytics, Meta Pixel, Newsletter-Tools, Buchungssysteme, Zahlungsanbieter, CRM-Systeme) ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung Bestandteil des Auftrags. Die Agentur übernimmt keine Haftung für die Funktion, Verfügbarkeit oder datenschutzrechtliche Konformität solcher Drittanbieter-Dienste.

18.9 Browserkompatibilität und Responsiveness. Die Agentur entwickelt Websites grundsätzlich responsiv (Desktop, Tablet, Smartphone) und testet die Darstellung in den zum Zeitpunkt der Lieferung aktuellen Versionen der gängigen Browser (Chrome, Firefox, Safari, Edge). Eine Garantie für die fehlerfreie Darstellung in veralteten Browserversionen oder auf ungebräuchlichen Geräten wird nicht übernommen.

18.10 Live-Schaltung und Übergabe. Die Live-Schaltung der Website erfolgt nach vollständiger Freigabe durch den Kunden und vollständigem Eingang aller fälligen Zahlungen. Mit Live-Schaltung und Übergabe der Zugangsdaten gilt das Projekt als abgeschlossen. Der Kunde ist ab diesem Zeitpunkt selbst für die Wartung, Aktualisierung und Sicherheit der Website verantwortlich, sofern kein gesonderter Wartungsvertrag vereinbart wurde.

18.11 Wartung und Support nach Live-Schaltung. Laufende Wartung, technischer Support, inhaltliche Aktualisierungen sowie Sicherheitsupdates nach Live-Schaltung sind nicht Bestandteil des Projekthonorars und werden gesondert vereinbart und verrechnet. Die Agentur empfiehlt den Abschluss eines Wartungsvertrags. Ohne Wartungsvertrag übernimmt die Agentur keine Verantwortung für technische Probleme, Sicherheitslücken oder Funktionseinschränkungen nach Übergabe.

18.12 Urheberrecht an Website-Design. Das Design der Website (Layouts, Grafiken, Illustrationen, UI-Komponenten) verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Agentur. Mit vollständiger Bezahlung erwirbt der Kunde das einfache Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck. Quellcode und Entwicklerdateien werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung und entsprechender zusätzlicher Vergütung herausgegeben. Die Agentur ist berechtigt, die Website als Referenz zu verwenden (gem. Punkt 13.2).

18.13 Hosting und Domain. Die Bereitstellung von Hosting und Domain ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung Bestandteil des Auftrags. Sofern die Agentur Hosting oder Domains im Namen des Kunden einrichtet oder verwaltet, erfolgt dies auf Rechnung des Kunden. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Kunde verpflichtet, Hosting und Domains auf eigene Verträge zu übertragen. Die Agentur haftet nicht für Datenverluste im Zusammenhang mit Hosting-Diensten Dritter.

18.14 Markenentwicklung. Leistungen im Bereich ganzheitlicher Markenentwicklung (z. B. Logodesign, Corporate Design, Brand Guidelines, Namensgebung) unterliegen ebenfalls diesen AGB. Konzepte und Entwürfe verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Agentur. Mit vollständiger Bezahlung erwirbt der Kunde das ausschließliche Nutzungsrecht an den freigegebenen Endversionen. Die Agentur übernimmt keine Haftung für die marken- oder zeichenrechtliche Verfügbarkeit von Logos, Namen oder Designelementen; eine entsprechende Prüfung obliegt dem Kunden.

19. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

19.1 Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten Rechte und Pflichten unterliegen ausschließlich dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen sowie des UN-Kaufrechts.

19.2 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur in Wels, Oberösterreich.

19.3 Als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen der Agentur und dem Kunden wird das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht (Landesgericht Wels) vereinbart. Die Agentur ist ungeachtet dessen berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

Wels, April 2026

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